Schulsozialarbeit

Veröffentlicht: Sonntag, 18. Dezember 2016 Geschrieben von: Tinsberger Schule

 

Allgemeine Informationen für Eltern

über das Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT)

für Kinder im Grundschulalter

Falls Sie folgende Leistungen bekommen,

                 

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Kindergeldzuschlag
  • Wohngeld
  • oder als Asylbewerber

dann können Sie zusätzlich finanzielle Unterstützung beantragen.

Welche finanziellen Unterstützungen können Sie beantragen?

1.    Teilnahme an Ausflügen und Klassenfahrten

2.    Schulmaterial (nur beim Jobcenter ohne Antrag)

3.    Busfahrten für Kinder, die weiter als 3 km von der Schule entfernt wohnen

4.    Mittagessen für Kinder, die in der OGS angemeldet sind

5.    Nachhilfe (muss von der Schule bescheinigt werden)

6.    Teilnahme bei Kultur, Sport, Freizeit (z.B. Sportverein, Musikschule…)

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag auf die Leistungen der Bildung und Teilhabe ist dort zu stellen, wo Sie Ihre entsprechenden allgemeinen Leistungen beantragen, also im Jobcenter oder im Sozialamt (Rathaus oder Kreishaus).

Frau Dräger hilft Ihnen gern bei den Anträgen

Dienstag:    11.40 bis 12.00 Uhr und 12.30 bis 13.15 Uhr

Mittwoch:   08.00 bis 09.00 Uhr

                       (oder nach Vereinbarung)

Maria Dräger Sozialarbeit

Telefonisch über die Schule erreichbar und unter der Handynummer 0160/ 99816540

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